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Anmeldefristen
Der Antrag um Zulassung zur Prüfung muss innerhalb folgender Termine abgegeben werden:
Prüfungstermine
Der genaue Prüfungstermin und -ort wird den regulär und fristgerecht angemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten mindestens 15 Tage vorher mitgeteilt bzw. online veröffentlicht.
Nach Erhalt der Einladung kann die Prüfung nicht mehr von der Kandidatin/vom Kandidaten auf einen anderen Termin verschoben werden und Abwesenheit wird als negatives Ergebnis gewertet (ausgenommen sind ausschließlich dokumentierte Fälle höherer Gewalt). Sofern die Kandidatin/der Kandidat erneut zur Prüfung antreten möchte, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Anmeldeverfahren
Folgende Möglichkeit für die Anmeldung zur Prüfung stehen zur Verfügung:
Prüfungsergebnisse
Die Prüfungsergebnisse - sowohl der schriftlichen, als auch der mündlichen Prüfung - werden ausschließlich schriftlich in den vorgenannten Formen mitgeteilt, es können keine telefonischen Auskünfte erteilt werden.
Prüfungsthemen und -bedingungen
Die Prüfungsthemen und -bedingungen sind mit Ministerialdekret Nr. 300 vom 21. Februar 1990 festgelegt worden.
Auf Anfrage sind beim zuständigen Büro der Handelskammer die Prüfungsfragen früherer Prüfungen erhältlich.
Die schriftlichen Prüfungen werden im „Multiple-choice-System“ und/oder mittels offener Fragen durchgeführt. Während der Prüfungen ist die Verwendung des Zivilgesetzbuches und/oder sonstiger Unterlagen nicht gestattet.
Obligatorischer Vorbereitungskurs
Nähere Informationen zum obligatorischen Vorbereitungskurs (Beginn, Ende, Kosten und dergleichen) erhalten Sie bei der Handelskammer Bozen, WIFI Weiterbildung, Telefon 0471 945 666 oder bei der Landesberufsschule für Handel, Tourismus und Dienstleistungen „Luigi Einaudi" in Bozen, Telefon 0471 414 473.
Hinweis
Gemäß Anweisung des Ministeriums für die wirtschaftliche Entwicklung muss die Prüfung in der Provinz abgelegt werden, in der man den Wohnsitz bzw. das berufliche Domizil hat.
MO-MI: 8.30 - 12.15
DO Bürgertag: 8.30 - 13.00 und 14.00 - 17.30
FR: 8.30 - 12.15