Antragstellung

Die Anträge müssen telematisch über die Plattform RESTART ab 31. August 2026, 10:00 Uhr bis 2. September 2026, 12:00 Uhr eingereicht werden.

Wichtig: Sie können bereits im Vorfeld, ab 8. Juli 2026, 10:00 Uhr, die Beitragsgesuche und Dokumente in Restart vorbereiten. Der Versand des Antrags ist erst ab 31. August 2026, 10:00 Uhr möglich.

Folgende Dokumente müssen beigefügt werden:

  • Beitragsgesuch - Das Gesuch muss mit einer Stempelmarke zu 16,00 Euro versehen sein (sofern nicht von der Pflicht befreit). Die Stempelmarke kann mittels Vordruck F23 bezahlt werden: eine Kopie des Zahlscheines ist dem Antrag beizulegen. Als Alternative dazu können auf dem Gesuch die Identifikationsnummer (Seriennummer) und das Datum der Stempelmarke eingetragen sein und der/die Antragstellende/r erklärt, diese Stempelmarke ausschließlich für das betreffende Verwaltungsverfahren zu verwenden und das Original für etwaige Kontrollen durch die Verwaltung aufzubewahren.
  • Projektbeschreibung
  • Eigenerklärung Anbieter
  • Kostenvoranschläge - Aus den Kostenvoranschlägen muss eindeutig hervorgehen, welcher Anteil der Kosten sich auf den Erwerb von Technologien, welcher Anteil sich auf die Beratungsleistungen und welcher Anteil sich auf die Weiterbildung bezieht. Die Kostenvoranschläge müssen in Euro und in italienischer oder deutscher Sprache abgefasst oder mit einer kurzen Übersetzung in eine der beiden Sprachen begleitet werden. Zudem müssen sie an das beantragende Unternehmen adressiert sein, die einzelnen Ausgabeposten deutlich wiedergeben, dürfen nicht vor dem 1. Januar 2026 datiert sein und müssen von ordnungsgemäß befähigten Rechtssubjekten auf eigenem Briefpapier abgefasst werden (selbstverfasste Kostenvoranschläge sind unzulässig). In den Kostenvoranschlägen für Beratungsleistungen müssen die Arbeitstage/-stunden und die entsprechenden Einzelpreise angegeben werden. Für Beratungsleistungen sind Ausgaben bis zu maximal 1.000,00 Euro pro Tag und bis zu maximal 125,00 EUR pro Stunde zulässig.
  • Bericht zum Self-Assessment der digitalen Reife „Self i4.0“, durchgeführt in den letzten 3 Monaten vor Antragstellung. Dieser ist in der Abrechnungsphase zu wiederholen.
  • Dokument zur Versicherungspolizze zur Deckung von Schäden durch Katastrophenereignisse.

ACHTUNG: Das System nimmt ausschließlich Unterlagen mit CAdES-Unterschrift (Dateisuffix .p7m) an.

Die beizulegenden Dokumente - Gesuch, Projektbeschreibung, ggf. Zahlschein F23 - müssen vom Inhaber oder gesetzlichen Vertreter des Unternehmens digital unterschrieben werden.

Die Kostenvoranschläge und die Eigenerklärung Anbieter müssen vom Anbieter oder, falls der Anbieter über keine digitale Unterschrift verfügt, vom Inhaber/gesetzlichen Vertreter des beitragsempfangenden Unternehmens digital unterzeichnet werden.

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Kontakt

Digitales Unternehmen - PID
0471 945 691